Die sogenannte „Automatikregelung“ –Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 – tritt in Kraft ab dem 01.04.2021.

Was bedeutet das genau?

Man kann die Ausbildung sowie die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe machen.

Zusätzlich absolviert man mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und macht eine „Testfahrt zum Erwerb der Schaltkompetenz“ von mind. 15 Minuten mit dem Fahrlehrer in der Fahrschule. Wenn bei der Testfahrt ein sicherer, verantwortungsvoller und umweltbewusster Umgang nachgewiesen wird, bekommt man eine Bescheinigung mit der Schlüsselzahl 197.

Diese Bescheinigung wird dann bei der Führerscheinstelle vorgelegt und im Führerschein wird die Schlüsselzahl 197 vermerkt.

Somit kann man Fahrzeuge mit Automatikgetriebe sowie Schaltgetriebe fahren.